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   LAG Hessen, 20.09.2010 - 7 Sa 2081/09   

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LAG Hessen, 20.09.2010 - 7 Sa 2081/09 (https://dejure.org/2010,20118)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.09.2010 - 7 Sa 2081/09 (https://dejure.org/2010,20118)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. September 2010 - 7 Sa 2081/09 (https://dejure.org/2010,20118)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bonuszahlung entfällt bei nicht ersichtlicher Willenserklärung des Arbeitgebers und nicht erfolgter verbindlicher Bonusfestsetzung; Unbegründete Bonusklage eines als "Vice President" beschäftigten Bankangestellten; Auslegung eines "Bonusbriefes" als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Bonusklage eines als "Vice President" beschäftigten Bankangestellten; Auslegung eines "Bonusbriefes" als vorläufige und abänderbare Bonusmitteilung; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur Unbilligkeit arbeitgeberseitiger Leistungsbestimmung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus LAG Hessen, 20.09.2010 - 7 Sa 2081/09
    Der Empfänger darf der Erklärung dabei nicht einfach den für ihn günstigsten Sinn beilegen, sondern muss unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit prüfen, was der Erklärende gemeint hat ( BGH Urteil vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06 - NJW 1008, 2712 ff m.w.N. ).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

    Auszug aus LAG Hessen, 20.09.2010 - 7 Sa 2081/09
    Bei der nach § 315 Abs. 3 Satz 1 gebotenen Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen muss der Arbeitgeber die wesentlichen Umstände des Einzelfalls und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen (stRspr, vgl. z.B. BAG Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - juris m.w.N. ).
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus LAG Hessen, 20.09.2010 - 7 Sa 2081/09
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Leistungsbestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB der Billigkeit entspricht, trägt derjenige, dem das Recht eingeräumt wurde ( BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 45 ).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Hessen, 20.09.2010 - 7 Sa 2081/09
    Darüber hinaus geht auch das Berufungsgericht wie das Arbeitsgericht davon aus, dass die Leistungsbestimmung i.S.d. § 315 BGB bedingungsfeindlich ist und deshalb auch nicht mit einem - wie auch immer begründeten - Vorbehalt versehen werden kann ( vgl. BAG, Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/89 - BAGE 92, 358 unter B III 3a) der Gründe; BAG, Urteil vom 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141 ).
  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.09.2010 - 7 Sa 2081/09
    Dies gilt nicht nur dann, wenn nicht der Inhalt einer Willenserklärung durch Auslegung nach §§ 133, 167 BGB zu ermitteln ist, sondern auch, wenn zweifelhaft ist, ob eine bestimmte Erklärung als Willenserklärung zu werten ist oder nicht ( vgl. BAG Urteil vom 02. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP BGB § 133 Nr. 36 ).
  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89

    Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch

    Auszug aus LAG Hessen, 20.09.2010 - 7 Sa 2081/09
    Darüber hinaus geht auch das Berufungsgericht wie das Arbeitsgericht davon aus, dass die Leistungsbestimmung i.S.d. § 315 BGB bedingungsfeindlich ist und deshalb auch nicht mit einem - wie auch immer begründeten - Vorbehalt versehen werden kann ( vgl. BAG, Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/89 - BAGE 92, 358 unter B III 3a) der Gründe; BAG, Urteil vom 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141 ).
  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1070/79

    Bundespost - Beihilfe - Beihilfengewährung - Billigkeit - Leistungsbestimmung -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.09.2010 - 7 Sa 2081/09
    Darüber hinaus geht auch das Berufungsgericht wie das Arbeitsgericht davon aus, dass die Leistungsbestimmung i.S.d. § 315 BGB bedingungsfeindlich ist und deshalb auch nicht mit einem - wie auch immer begründeten - Vorbehalt versehen werden kann ( vgl. BAG, Urteil vom 09. November 1999 - 3 AZR 432/89 - BAGE 92, 358 unter B III 3a) der Gründe; BAG, Urteil vom 11. März 1981 - 4 AZR 1070/79 - BAGE 35, 141 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.02.2010 - 2 Sa 598/09

    Bonuszusage - Auslegung von Erklärungen des Vorstandes

    Auszug aus LAG Hessen, 20.09.2010 - 7 Sa 2081/09
    In Ergänzung hierzu kann zur rechtlichen Beurteilung des Mitarbeiterbriefs vom 28. Oktober 2008 auf die den Parteien bekannte rechtskräftige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 04. Februar 2010 ( Az. 2 Sa 598/09 - NZA-RR 2010, 398-401 ) verwiesen werden, mit dem die Berufung eines Arbeitnehmers der Beklagten zurückgewiesen wurde, der allein unter Berufung auf den Mitarbeiterbrief vom 28. Oktober 2008 einen Bonusanspruch gegenüber der Beklagten geltend machte.
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